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17. Mai - ein wichtiger Tag für geschlechtliche Vielfalt

14. Mai 2024, 11:18
Der 17. Mai ist ein wiederkehrender Gedenktag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit, um weltweit auf die Diskriminierung und Gewalt gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen, inter- und transgeschlechtlichen Menschen aufmerksam zu machen. Seit 2016 wird dieser Tag unter dem Namen „Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit“ (IDAHOBIT – „International Day Against Homophobia, Biphobia and Transphobia“) begangen und ist ein Tag für das Gedenken der Opfer von Gewalttaten, Diskriminierung und/oder soziale Ausgrenzung sowie ein Tag der Solidarität mit denjenigen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder ihrem Geschlechtsausdruck leiden mussten oder noch leiden. Gleichzeitig rücken an diesem Tag auch die aus diesen alltäglichen Diskriminierungen resultierenden politischen Forderungen sowie die noch nötige Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit in den Fokus. Daher werden oft Veranstaltungen wie Demonstrationen, Gedenkfeiern, Workshops und kulturelle Veranstaltungen rund um den 17. Mai organisiert, um die Vielfalt innerhalb der Queeren Community zu feiern und Unterstützung in der Gesamtgesellschaft aufzuzeigen.
Abkürzung für verschiedene Personengruppen wie lesbische, schwule, bisexuelle sowie inter- und transgeschlechtlichen Menschen. Jeder Buchstabe steht also selbst wieder für eine Sammelbezeichnung. Damit die Sichtbarkeit der einzelnen Gruppen nicht unter einem neuen Oberbegriff leidet, hat sich eine Buchstabenreihung durchgesetzt.
Zu den verschiedenen Buchstaben-Kürzeln gibt es einen Beitrag im Notiz-Blog vom 11.07.2023.
Transphobie bezeichnet die feindselige, abwertende oder diskriminierende Einstellung gegenüber Transgender-Personen oder Personen, deren Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck nicht mit den traditionellen Vorstellungen von Geschlecht übereinstimmen. Weil es sich hierbei nicht um eine Angst vor Trans-Personen handelt, wie sich dem Begriff nach vermuten ließe, wird statt Transphobie oft der Begriff „Transfeindlichkeit“ bevorzugt.

Ein kurzer Blick zurück:

Bei der Gründung des Gedenktages 2004 lag der Fokus noch auf Diskriminierung aufgrund von Homosexualität und wurde er als International Day Against Homophobia (Internationaler Tag gegen Homophobie) ausgerufen. Das Datum wurde bewusst zur Erinnerung an den 17. Mai 1990 gewählt, an dem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschloss, Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten (ICD) zu streichen. Seit dem ist viel passiert und verschiedene weitere Betroffenengruppen rund um Diskriminierung aufgrund eines Geschlechtes oder einer sexuellen Orientierung haben sich nach und nach angeschlossen, um sich gemeinsam, solidarisch gegen die gesellschaftlich vorherrschende Heteronormativität und für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt zu positionieren.
Als Heteronormativität wird das gesellschaftliche Ordnungsprinzip bezeichnet, das Geschlecht (sex, gender, identity) und Sexualität normiert. Heteronormativität bedeutet darin zum einen die Annahme von der Norm der Zweigeschlechtlichkeit, also von nur zwei sich gegenseitig ausschließenden, klar voneinander unterscheidbaren, naturgegebenen Geschlechtern, und zum anderen die Setzung von Heterosexualität, also das sexuelle Begehren des jeweils anderen Geschlechts, als Norm für diese Gesellschaft. Damit untrennbar verbunden ist die Hierarchisierung von Männlichkeit über Weiblichkeit sowie die Annahme, dass das biologische und psychosoziale Geschlecht übereinstimmen, die sogenannte Kohärenz von sex-gender-Begehren als natürlich gegeben.

34 Jahre später:

2024 sind wir nicht in einer Welt angekommen, in der Menschen frei von Diskriminierung leben. In Deutschland sind zwar einige gesetzliche Absicherungen und Gleichstellungen gegeben. So ist es z. B. in Deutschland seit 2018 für Inter-Personen möglich, „divers“ als dritte positive Option für den Geschlechtseintrag im Personenstand zu wählen (bzw. seit 2013 für intergeschlechtliche Kinder bei der Geburt freizulassen) und am 12.04.2024 ist das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz im Bundestag verabschiedet worden. Dennoch sind LSBITQ-Personen weiterhin verschiedenen Formen von Diskriminierung und Herausforderungen ausgesetzt, sowohl auf individueller als auch auf struktureller Ebene.
Hier sind einige Beispiele:
In einigen Ländern gibt es immer noch Gesetze, die LSBITQ-Personen diskriminieren – sei es durch das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen, das Fehlen von Antidiskriminierungsgesetzen am Arbeitsplatz oder das Verbot der Geschlechtsänderung im Personenstandsrecht oder der Verwendung der adäquaten Anrede bspw. in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen.
LSBITQ-Personen können mit Vorurteilen, Stigmatisierung und Ausgrenzung in ihrem sozialen Umfeld konfrontiert sein – sei es in der Familie, in der Schule, am Arbeitsplatz oder in der Gemeinde. Dies kann zu psychischem Stress, Isolation und einem Mangel an Unterstützung führen.
LSBITQ-Personen sind einem erhöhten Risiko für körperliche und verbale Gewalt ausgesetzt – sei es durch Hassverbrechen, Mobbing oder häusliche Gewalt. Transgender-Personen sind besonders gefährdet und erleben oft Gewalt aufgrund ihrer Geschlechtsidentität – bspw. in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Internet.
LSBITQ-Personen können Schwierigkeiten haben, angemessene Gesundheitsversorgung zu erhalten – sei es aufgrund von Diskriminierung durch medizinisches Personal oder aufgrund von Gesetzen, die den Zugang zu geschlechtsbezogenen Gesundheitsdiensten einschränken.
LSBITQ-Personen können am Arbeitsplatz Diskriminierung erleben – sei es durch Entlassung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität, durch Mobbing am Arbeitsplatz oder durch das Fehlen von Aufstiegschancen aufgrund von Vorurteilen.
Hiervon ist das akademische Umfeld leider nicht ausgenommen. Ein Hochschulcampus, ein Vorlesungsraum oder digitale Lernplattformen können Orte sein, an denen es z.B. zu geschlechtsbezogener Gewalt kommen kann. Dies zeigt die Aktualität und Notwendigkeit des Gedenktages auf.
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) wurde am 12.04.2024 vom Bundestag verabschiedet. Es wird das Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 ersetzen und soll trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister (PSR) ändern zu lassen. Diese Änderung wird dann zukünftig ohne gerichtliche Entscheidung und ohne die Notwendigkeit von zwei Sachverständigengutachten über einen Antrag und eine Erklärung gegenüber dem Standesamt möglich sein. Damit ist der Geschlechtseintrag im PSR einfacher zu ändern. Es regelt keine geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen!
Das Gesetz tritt in zwei Phasen in Kraft: Ab dem 01.08.2024 kann eine Anmeldung der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens vorgenommen werden. Am 01.11.2024 löst dann das SBGG das TSG ab.
Für alle, die am 17. Mai 2024 an Veranstaltungen rund um den IDAHOBIT teilnehmen möchten, seien hier ein paar Beispiele genannt:

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