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Gewusst wie: Nachteilsausgleiche in Ihrer Lehre

14. Nov 2023, 10:18
Das Studium ist eine Zeit, in der Studierenden mit neuen aufregenden Dingen und auch Herausforderungen des Studierens und Lebens zu tun haben.
11 Prozent studieren mit studienrelevanten Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und bei über 95% sind diese nicht sichtbar. Sicherlich sind das auch Studierende in Ihren Kursen. Diese Studierenden können einen Nachteilsausgleich beantragen, der in § 31 des Bremischen Hochschulgesetzes und in § 11 der Allgemeinen Teile der Bachelor- bzw. Masterprüfungsordnung geregelt ist und beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden muss. Damit sollen Nachteile in Zusammenhang mit Beeinträchtigungen ausgeglichen werden, zum Beispiel in Form von längerer Bearbeitungszeit bei Hausarbeiten, Schreibzeitverlängerung bei Klausuren oder der Nutzung technischer Hilfsmittel. Der Nachteilsausgleich ist also keine Bevorteilung, sondern soll mehr Chancengleichheit herstellen.

Das können Sie als Lehrende tun

  • Informieren Sie Ihre Studierenden zu Beginn des Semesters über die Möglichkeit einen Nachteilsausgleich zu beantragen, wenn sie mit den o. g. Einschränkungen studieren.
  • Zeigen Sie Studierenden Ihre Unterstützungsbereitschaft im Rahmen der Lehrveranstaltung und laden Sie in Ihre Sprechstunde ein.
  • Ermuntern Sie Studierende, sich die Beratungsangebote an der HSB anzusehen – auch ohne dass es ein konkretes Problem gibt.
Diese Informationen müssen Sie nicht selbst zusammentragen, sondern wir haben für Sie Info-Folien genau zu diesen Themen erstellt

Wissenswertes zu Nachteilsausgleichen

  • Studierende müssen in einem Antrag darstellen, worin ihre Beeinträchtigungen liegen und welche Prüfungsmodifikation sie beim Prüfungsausschuss beantragen.
  • Nachteilsausgleiche werden nicht im Zeugnis vermerkt.
  • Die Beratungsstelle Inklusives Studieren ist zentrale Anlaufstelle zum Nachteilsausgleich. Aktuelle Infos und Materialien, wie ein Info-Video, Checklisten und ein Antragsformular finden Sie hier.
  • Der Großteil der Studierenden beantragt keinen Nachteilsausgleich – auch wenn sie angeben, eine studienrelevante Beeinträchtigung zu haben. Es gibt viele Gründe, keinen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, haben Sie auch dafür Verständnis. Zum Beispiel kann der Antrag mit viel Aufwand verbunden sein oder unangenehme Situationen mit sich bringen. Zu den häufigsten Gründen gehören fehlenden Informationen oder Hemmungen, Verantwortliche anzusprechen.
  • Studierende mit Care-Arbeit (Sorgearbeit z.B. bei pflegebedürftigen Angehörigen und in der Kinderbetreuung) und in Schwangerschaft sind noch nicht explizit in die Regelungen mit aufgenommen. Auch für sie gibt es Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten.
Weitere Unterstützungsangebote für Sie
  • Das MMCC unterstützt Sie bei der Entwicklung barrierearmer Online-Prüfungen, im Rahmen des Beratungsangebotes zu E-Assessment. Mail: eassessment@hs-bremen.de
  • Das ZLL berät Sie zu barrierearmer Gestaltung Ihrer Lehre: Vielfalt in der Lehre
Literatur: beeinträchtigt studieren. best2 (2018): Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Krankheit 2016/17.

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