Infoboard für Studierende & Lehrende

Flacke, Lea

Infoboard für Studierende & Lehrende

Hier finden Sie wichtige Informationen zu allen Themen des Studiums. 
Sie können das Board ebenfalls als PDF herunterladen, um so im Dokument nach Schlagwörtern zu suchen. Dies ist in Aulis leider nicht gut möglich. 

Hier finden Sie ein Glossar mit den wichtigsten Begriffen im Studium.

Die aktuellen und zukünftigen Semesterzeiten finden Sie hier.
Informationen und die Höhe des Semesterbeitrags finden Sie hier.
Immatrikulationsbescheinigungen auf Deutsch und Englisch sowie die BAföG-Bescheinigung können Sie unmittelbar nach erfolgter Rückmeldung für das nächste Semester selbst in CampInO erstellen.
Ab dem Wintersemester 2024/25 erhalten Sie das Deutschlandsemesterticket. Dies gilt jeweils für ein Semester. Weitere Infos finden Sie hier

Aulis

Aulis ist das Lernmanagementsystem der Hochschule. Hier finden Sie alle Ihre Lehrveranstaltungen. Die Lehrenden stellen in den Gruppen verschiedene Materialien zur Vor- und Nachbereitung der Lehre ein. 
Weitere Infos finde Sie hier.
Erste Schritte in Aulis für Studierende können Sie hier machen. 
Erste Schritte in Aulis für Lehrende können Sie hier machen. 

QIS-POS

QIS-POS ist das aktuelle System zur Prüfungsorganisation. Studierende müssen sich im Portal zu den Modulprüfungen anmelden. Die Noten werden nach Ablegen der Prüfung durch die Lehrenden eingetragen. 
Zum Portal gelangen Sie hier
Weitere Infos zur Prüfungsanmeldung oder zur Noteneintragung finden Sie weiter unten unter "Prüfungen".

CampInO

In CampInO können Sie sich die Immatrikulationsbescheinigung ausgeben lassen, Ihre Adresse ändern oder Anträge für Beurlaubungen stellen. 
Zum Portal gelangen Sie hier.  

E-Mail

Ihr E-Mail-Konto (username@stud.hs-bremen.de) an der Hochschule Bremen ist das zentrale Kommunikationsmittel der Hochschulleitung, der Verwaltung sowie der Gremien und studentischen Vertretungen. Rufen Sie Ihre E-Mails deshalb regelmäßig ab, um keine wichtigen Termine zu versäumen und stets über die aktuellen Themen der HSB informiert zu sein.
Das E-Mailprogramm erreichen Sie hier. Zum Einloggen geben Sie Ihren Usernamen ohne @hs-bremen.de ein.  
Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation per E-Mail mit Lehrenden und Verwaltung ausschließlich über Ihre studentische E-Mailadresse und nicht über private E-Mailadressen erfolgt. 

WLAN

Sie können an der HSB das WLAN eduroam kostenfrei nutzen. Dafür müssen Sie die App Easyroam herunterladen und dort ein Zertifikat anfordern. Anschließend können Sie sich mit Ihren normalen Anmeldedaten anmelden. 
Die detaillierte Anleitung zur Einrichtung des WLANs finden Sie hier

VPN (Zugriff von Zuhause)

Über einen VPN (Virtual Private Network) können Sie sich von zuhause mit dem Hochschulnetz verbinden. So können Sie bspw. Literatur herunterladen, lizensierte Programme nutzen oder auf Ihr persönliches Laufwerk zugreifen.
Die Details zur Einrichtung finden Sie hier.
Als Username muss nur der erste Teil Ihrer Emailadresse (also ohne @hs-bremen.de) eingegeben werden. 

Samba-Server (Persönliches Verzeichnis)

Zum Sichern persönlicher Daten richtet das Rechenzentrum ein persönliches Verzeichnis für jede:n Benutzer:in ein. Dieses Verzeichnis liegt auf dem Datei-Server „samba.hs-bremen.de“.  Auf diesen Server können Sie sowohl von den Computern in der HSB als auch von Ihren privaten Geräten von zuhause zugreifen. Dafür müssen Sie sich mit dem Laufwerk verbinden. 
Eine detaillierte Anleitung dazu finden Sie hier unter "Technische Dienste".

Technische Geräte - Kurzanleitungen

Hier finden Sie Kurzanleitungen für Beamer, digitale Whiteboards, Lautsprecher und die Meeting Owl. 

Störungen & Hilfe

Bei technischen Störungen oder Problemen, wie das Verbinden zum WLAN oder ein defekter Beamer können Sie sich an die IT-Beauftragten der Fakultät wenden: 
  • für Räume am Neustadtswall: an Andreas Albrecht (andreas.albrecht@hs-bremen.de, 0421/ 5905 2180, Raum M329)
  • für Räume am Brill: an Tobias Fest (Tobias.Fest@hs-bremen.de, 0421/5905 6715, Raum am Brill 313) oder an Torsten Pichote (torsten.pichote@hs-bremen.de, 0421/5905 6740, Raum am Brill 4.17)

Ausleihe von Geräten

Sie können technische Geräte, wie eine Kamera zum Fotografieren oder Filmen sowie einen Voicerecoder, bei Andreas Albrecht ausleihen. Bitte schreiben Sie vorab eine E-Mail mit Ihren Angaben an Herrn Albrecht (andreas.albrecht@hs-bremen.de, Raum M329).

Software (Office 2019, SPSS, etc.)

Als Studierende:r oder Lehrende:r können Sie verschiedene Softwareprogramme kostenfrei nutzen. Dazu zählen u.a. Office 2019, MaxQDA, SPSS oder Stata. Zur Nutzung müssen Sie sich online anmelden.
Eine Übersicht über die verschiedenen Programme sowie eine detaillierte Erklärung finden Sie unter "Technik und Software".

Laptop kaputt?

Die Fakultät verfügt über einige Laptops. Sofern Ihr privater Laptop defekt ist, können Sie einen Laptop je nach Verfügbarkeit (kurzzeitig) ausleihen.
Bitte wenden Sie sich dazu an Andreas Albrecht (andreas.albrecht@hs-bremen.de). 

Mensa

Sie können gerne das Angebot der Mensa nutzen. Die nächst gelegene Mensa befindet sich am Neustadtswall. Andere Mensen sind in der Werderstraße oder am Flughafen zu finden.
Damit Sie schneller und einfacher bezahlen können, ist es sinnvoll, sich eine Mensacard ausstellen zu lassen. Auf diese Karte können Sie Geld laden und problemlos bargeldlos bezahlen. Die Mensacard erhalten Sie z.B. am Servicepoint der Mensa am Neustadtswall gegen 5 Euro Pfand. Weitere Infos zur Mensacard finden Sie hier.
Es ist auch jedoch auch möglich mit Bargeld oder der EC-Karte zu bezahlen. 
Weitere Informationen zum täglichen Angebot finden Sie hier.
Für Studierende, die sich in einer akuten, unverschuldeten finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglichkeit, einen Mensagutschein im Wert von 100 Euro zu beantragen. Näheres dazu finden Sie hier
Kinder von Studierenden essen bis zum 6. Lebensjahr kostenlos! Dafür müssen Sie beim Servicepoint eine Berechtigungskarte beantragen, die Sie nach Vorlage Ihres Studierendenausweises und der Geburtsurkunde erhalten. 

Raumplan

Hier finden Sie die Raumpläne aller Gebäude. 

Gruppenarbeitsraum für Studierende 

Studierende haben die Möglichkeit, den Raum SI 252 für Ihre Gruppenarbeit zu reservieren. Eine Buchung erfolgt über diese Aulisgruppe
In der Bibliothek können Sie Literatur ausleihen, digital herunterladen oder einen Arbeitsplatz nutzen. Weitere Infos wie die Öffnungszeiten oder Erklärvideos finden Sie hier.
Um Bücher oder Zeitschriften auszuleihen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen können Sie entweder direkt vor Ort oder vorab hier online beantragen. Er gilt für 12 Monate und ist kostenlos.    
Zusätzlich können Sie individuelle Beratungstermine zum Recherchieren oder zur Literaturverwaltung buchen. Weitere Infos dazu finden Sie hier.  
Es ist auch möglich, Dateien in der Bibliothek zu drucken oder zu kopieren. Dafür benötigen Sie die App Kuario, über die der Bezahlvorgang erfolgt. Weitere Infos dazu finden Sie hier
Bitte beachten Sie: Die Kommunikation per E-Mail erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen nur über Ihre studentische E-Mailadresse. Mitarbeitende der HSB dürfen keine E-Mails an private E-Mailadressen verschicken. Nutzen Sie daher immer Ihre studentische E-Mailadresse (@stud.hs-bremen.de). 
Wenn Sie Fragen an Lehrende, die Studienbüromitarbeitenden oder z.B. das Prüfungsamt haben, geben Sie bitte immer die folgenden Infos mit an: 
  • Vor- & Nachname
  • Matrikelnummer
  • Studiengang & Fachsemester 
  • Lehrveranstaltung/Modul, auf die sich Ihre Frage bezieht 
Sie sind externer Lehrbeauftragter? Dann finden Sie alle wichtigen Infos für Sie hier
Für die Studierenden von nicht-dualen Studiengängen besteht in der Regel keine Anwesenheitspflicht. Ausnahmen werden frühzeitig kommuniziert. Dennoch ist es für Ihren Lernerfolg und das didaktische Konzept der Lehrveranstaltung wichtig, dass Sie regelmäßig an den Lehrveranstaltungen teilnehmen!
Für Studierende von ISPF, ISHEB und Soziale Arbeit Dual besteht in den Lehrveranstaltungen größtenteils Anwesenheitspflicht. Sollten Sie erkranken, melden Sie sich bitte ab. Die genauen Verfahrenswege werden Ihnen von der Studiengangsleitung mitgeteilt. 
Für jeden Studiengang gibt es Module, die in verschiedenen Semestern absolviert werden sollen. Die Module mit ihren Inhalten und den dazugehörigen Prüfungsleistungen finden Sie im Modulhandbuch bzw. in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs auf der Website. 
An der HSB gibt es verschiedene Lehrveranstaltungsarten. Dazu zählen: Seminaristischer Unterricht (SU) mit 40 Studierenden, Seminare (S) mit 20 Studierenden, Kleingruppen (KG) mit 10 Studierenden und modulbezogene Übungen (MÜ) mit 40 Studierenden.
Die Stundenpläne werden jedes Semester neu zusammengestellt und von den Studienbüromitarbeitenden zum Ende des vorherigen Semesters veröffentlicht. Wir sind bemüht, die Studenpläne möglichst früh bekannt zu geben, können dies jedoch aufgrund von externen Lehrbeauftragten nicht immer garantieren.
Die aktuellen Studienpläne finden Sie neben den Aushängen im M-Gebäude auch in digitaler Form: 
für Soziale Arbeit/ Soziale Arbeit Dual, Soziale Arbeit M.A., ISAF, ISFT, ISPM, INA, ATW: 
  • auf der jeweiligen Studiengangswebsite
für ISHEB: 
  • in Aulis 
für ISPF & IPC: 
  • im Google Kalender (den Link erhalten Sie von Laura Bahr (laura.bahr@hs-bremen.de) zu Studienbeginn) 
Jedes Modul hat eine festgelegte Anzahl an ECTS (European Credit Transfer System). In der Regel hat ein Modul 6 ECTS. Die ECTS spiegeln den Arbeitsaufwand für das jeweilige Modul wider. Ein ECTS entspricht dabei zwischen 25 und 30 Arbeitsstunden. 
Für den Abschluss benötigen Sie je nach Studiengang zwischen 180 und 240 ECTS (für Bachelor) bzw. 90 ECTS (für Master), sodass Sie entsprechend des regulären Verlaufs 30 ECTS pro Semester absolvieren sollten. 
Der Arbeitsaufwand von Modulen wird unterteilt in Präsenzzeiten und Selbstlernzeiten. Bei einem Modul mit 6 ECTS beträgt die gesamte Arbeitszeit 180 Stunden. Dies gliedert sich in 56 Stunden Präsenzstudium, also die Lehrveranstaltungen an der HSB, und 124 Stunden Selbstlernzeit.
Die Lehrveranstaltungen finden i. d. R. in 14 Vorlesungswochen statt, an die sich zwei Prüfungswochen anschließen. 
Die 30 ECTS pro Semester sollen daher einem Arbeitsaufwand von rund 900 Stunden pro Semester umfassen. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Arbeitsplanung, dass Prüfungsleistungen wie Hausarbeiten bereits während der Vorlesungszeit begonnen werden können, um den Workload in der vorlesungsfreien Zeit nicht zu hoch werden zu lassen. 
StudiumPlus bietet Ihnen eine Vielzahl an interdisziplinären Workshops, Modulen und Beratung an, um Ihr Studium zu ergänzen und persönliche Interessensschwerpunkte zu setzen. Mit diesen Angeboten können Sie Ihren Lernerfolg sichern und Ihr Studium individuell gestalten.
Die Angebote reichen von der Entwicklung erfolgreicher Schreib- und Lernstrategien, Förderung der Kommunikations- und Schreibkompetenz, Stärkung der eigenen Persönlichkeit, Ausbau von Ihren Sozialkompetenzen, Motivation für gesellschaftliches Engagement bis zur Unterstützung in verschiedenen MS-Office-Programmen, Literaturverwaltung usw. 
Weitere Infos und die aktuellen Angebote finden Sie hier. Hinweis: In einigen Kursen können Sie ECTS oder ein Zertifikat erwerben. 
In Ihrem Studium werden Sie ein Praxissemester/Praktikum oder mehrere Praxismodule absolvieren. Die genauen Angaben dazu finden Sie in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs.
Im Rahmen Ihres Studiums ist ggf. ein verpflichtendes Auslandssemester (bei internationalen Studiengängen) vorgesehen. Studierende anderer Studiengänge können ebenfalls ein Auslandssemester absolvieren.
Das dezentrale International Office berät Sie gern zu den Möglichkeiten. 
Zuständig sind:
  • für ISAF, ISHEB und Soziale Arbeit: Sabine Ganter (sabine.ganter@hs-bremen.de)
  • für ISPM, ISPF und ATW: Jana Grünewald (jana.gruenwald@hs-bremen.de)
Zudem können Sie sich auch an die/den Auslandsbeauftragte:n aus Ihrem Studiengang wenden. 

Prüfungsordnungen

Der Allgemeine Teil der Bachelor- und der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen sowie die jeweiligen fachspezifischen Prüfungsordnungen sind wesentliche rechtliche Grundlagen für Ihr Studium. Sie finden darin Ihre Rechte und Pflichten. Der Allgemeine Teil gilt für alle Bachelor- bzw. Masterstudiengänge und der fachspezifische Teil bezieht sich nur auf Ihren Studiengang. Beide Ordnungen sind wichtig. 
In der fachspezifischen Prüfungsordnung finden Sie die Module in den Semestern mit den zu absolvierenden Prüfungsleistungen, Informationen zur den verschiedenen Arten der Prüfungsleistungen sowie ggf. zum Auslands- oder Praxissemester.
Die fachspezifischen Prüfungsordnungen finden Sie auf der Website Ihre Studiengangs. 
Der allgemeine Teil kann hier abgerufen werden. 
In den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit müssen Sie sich verbindlich für die Prüfungen anmelden. Dies geschieht über das Portal QIS-POS. Sie können sich für bis zu fünf Module anmelden. 
Für die Anmeldung der Module wählen Sie die entsprechenden Überschriften aus und melden sich mit einem Klick und einer Bestätigung an. Vergewissern Sie sich sodann, ob die betreffende Anmeldung erfolgreich war - rufen Sie hierzu ggf. das Fenster nochmals in einer neuen Sitzung auf.
Es ist wichtig, dass Sie die erfolgreiche Anmeldung für einen eventuellen späteren notwendigen Nachweis als PDF zu dokumentieren.
Ohne eine Anmeldung können Sie nicht an der Prüfung teilnehmen. 
Weitere Infos finden Sie hier
Je nach Prüfungsform gibt es für Sie unterschiedliche Rücktrittsfristen:
Klausur: 
Bei Klausuren gilt der Rücktritt als erfolgt, wenn Sie zum Prüfungstermin nicht erscheinen. Wenn Sie vom ersten Klausurtermin zurücktreten oder eine Prüfung nicht bestehen, bleiben Sie für einen darauffolgenden zweiten Prüfungstermin angemeldet (Wiederholungsprüfung nach § 14 Absatz 4 AT BPO und AT MPO). Sollten Sie auch am Wiederholungstermin der Klausur nicht teilnehmen, gilt der Rücktritt als erfolgt. In diesem Fall müssen Sie sich erneut für das Modul anmelden.
Hausarbeit, Referat, Präsentation, Portfolio: 
Ein Rücktritt bei Prüfungen, die während der Lehrveranstaltungszeit abzulegen sind, ist nur bis zur Ausgabe der Aufgabenstellung möglich.
Mündliche Prüfung:
Von mündlichen Prüfungen können Sie bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin zurücktreten. Ihren Rücktritt müssen Sie schriftlich erklären.
Wenn Sie die Modulprüfung nach dem ersten und zweiten Prüfungstermin nicht erfolgreich abgeschlossen haben, müssen Sie sich im darauffolgenden Semester erneut für das Modul anmelden, um an der Prüfung teilnehmen zu können.
Grundsätzlich gilt: Eine nicht fristgerechte Abgabe einer Prüfungsleistung eines Moduls wird mit ungenügend bewertet.

Krank am Prüfungstermin (mündliche Prüfungen, Referate, Präsentationen): 

Sollten Sie am Prüfungstermin krank sein, benötigen Sie ein ärztliches Attest, welches die Unfähigkeit zur Prüfungsteilnahme aufgrund der Krankheit bestätigt.
Wenn Sie Kinder oder andere Angehörige überwiegend allein pflegen und diese erkranken, gilt dies als Grund, an der Prüfung nicht teilzunehmen. Sie benötigen auch hier ein Attest sowie zusätzlich eine amtliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit und ein Nachweis über die Pflegetätigkeit bei zu pflegenden Angehörigen.

Krank während der Erstellung von schriftlichen Leistungen (Hausarbeit, Portfolio):

Wenn Sie bei der Erarbeitung von schriftlichen Prüfungsleistungen wie Hausarbeiten erkranken, können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Der formale Prozess gestaltet sich so: 
  1. Erkrankte:r Student:in muss sich vom Arzt eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein) reicht nicht aus.
  2. Antrag auf Fristverlängerung und Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung muss bei dem/der Mitarbeiter:in des Prüfungsamtes Fakultät 3 eingereicht werden. Ein unterschriebenes, eingescanntes und vorab zugemailtes Formular ersetzt nicht die Zusendung der Originale per Post.
  3. Eingang des Antrages und der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung wird dem/der Studierenden durch den/der Mitarbeiter:in des Prüfungsamtes der Fakultät 3 per Email bestätigt.
  4. Der Eingang muss spätestens am letzten Tag der Bearbeitungsfrist bestätigt worden sein.
  5. Die eingegangene Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung und der Antrag werden vom/ von der Mitarbeiter:in des Prüfungsamtes Fakultät 3 auf die formale Richtigkeit geprüft und unverzüglich an den/die Vorsitzende:n des Prüfungsausschusses weitergeleitet.
  6. Innerhalb von fünf Werktagen nach Eingangsbestätigung wird durch den/die Vorsitzende:n des Prüfungsausschusses über den Antrag entschieden. Entscheidungsgrundlage sind die vom Arzt vorliegenden Informationen. Gegebenenfalls gibt es eine Rücksprache mit dem zuständigen Hochschullehrenden.
  7. Nach einer Rückmeldung durch den/die Vorsitzende:n des Prüfungsausschusses informiert der/die Mitarbeiter:in des Prüfungsamtes Fakultät 3 die/den Studierende:n per Email über die Entscheidung des Prüfungsausschusses.
Sie haben insgesamt drei Versuche, eine Prüfungsleistung zu bestehen. Sollten Sie vor dem letzten Prüfungsversuch stehen, beachten Sie bitte die speziellen Regeln (s. hier). Es muss u.a. ein Beratungsgespräch erfolgen, bevor Sie sich zu der Prüfung anmelden können. 
Im Falle von Klausuren als Prüfungsform finden die Wiederholungsprüfungen (Termin 02) i.d.R. in den beiden Wochen vor Veranstaltungsbeginn sowie den ersten beiden Lehrveranstaltungswochen der darauffolgenden Vorlesungszeit statt. 
Für andere Prüfungsformen als Klausuren (z.B. Hausarbeiten, Referate) muss ebenfalls die Möglichkeit zu Wiederholungsprüfungen gegeben werden. Dies wird mit der/dem Lehrenden abgesprochen. 
Bitte beachten Sie für alle Prüfungsformen (außer Klausur): Wenn Sie automatisch zum Zweitversuch in QIS-POS angemeldet werden und diese Prüfung nicht direkt, sondern erst in einem späteren Semester wiederholen wollen, ist es ggf. notwendig, sich in QIS-POS vom automatisch zugeteilten Zweitversuch abzumelden, damit Sie sich bei der richtigen prüfenden Person anmelden können.
Die Noten der Prüfungsleistungen liegen zwischen 1,0 und 5,0 und können in 0,1 Schritten differenziert werden. 
Um eine Prüfung zu bestehen, müssen Sie mindestens eine 4,0 erreichen. 
Sollten Sie mit einer Bewertung nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch beim Prüfungsausschuss einzulegen. Ggf. ist es möglich, im Falle einer Ablehung Ihres Antrags, Widerspruch beim Widerspruchsausschuss der HSB einzulegen. Der Antrag erfolgt über die/den Prüfungsausschussvorsitzenden. 
Bei schriftlichen Prüfungen, wie Hausarbeiten, muss am Ende der Arbeit eine Eigenständigkeitserklärung unterschrieben enthalten sein. An der HSB gibt es ein Dokument, was alle Studierenden verwenden sollen. Sie finden es hier
Sie müssen in allen Arbeiten genau angeben, welche Quellen und Hilfsmittel Sie verwendet haben. Sollten Sie dies nicht tun, kann es als Täuschungsveruch gewertet werden und zu einem Nicht-Bestehen der Prüfung führen.
Im schweren Fall können Sie aufgrund von Plagiaten exmatrikuliert werden (vgl. AT BPO/MPO §16). 
Die Verwendung von KI stellt ein Hilfsmittel dar. Bitte sprechen Sie mit Ihren jeweiligen Lehrenden, ob der Gebrauch von KI erlaubt ist und wie dies in Ihrer Arbeit abgebildet werden muss. 
Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich für Prüfungen zu beantragen. Dies kann zum Beispiel die Verlängerung der Bearbeitungszeit oder das Nutzen technischer Hilfsmittel sein.
Für einen Nachteilsausgleich müssen Sie einen Antrag beim Prüfungsausschuss bis zum Ende der Modulanmeldezeit (also 3 Wochen nach Vorlesungsbeginn) stellen. 
Weitere Infos zum Antragsverfahren und Ablauf finden Sie hier
Hier finden Sie einen Ablaufplan zur Durchführung von Prüfungen: 

Was?

Wann? 

Wo? 

Prüfungsform & Inhalte festlegen:
  • In der PO und dem Modulhandbuch sind die Prüfungsformen und Inhalte festgelegt. 
  • Bitte beachten Sie auch die Angaben in der fachspezifischen sowie der allgemeinen PO zu den Vorgaben der einzelnen Prüfungsformen. 
im Zuge der Lehrplanung 
Die aktuellen POen und Modulhandbücher finden sich auf den Studiengangswebsites.
Prüfung inhaltlich gestalten:
  • Bei Klausuren besteht die Möglichkeit, diese über Vivien Rupp drucken zu lassen. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an Frau Rupp (vivien.rupp@hs-bremen.de).
im Zuge der Lehrplanung 
Hilfreiche Hinweise zur kompetenzeorientierten Prüfungsgestaltung je nach Prüfungsform finden Sie dieser Aulisgruppe.
Prüfungsvorgaben und -anforderungen mit den Studierenden in LV besprechen
in der ersten Lehrveranstaltung
Anmeldung der Studierenden zur Prüfung in QIS-POS
innerhalb der ersten drei Wochen der Vorlesungszeit
Prüfungstermin absprechen
  • anschließend teilen Sie den Studierenden den Termin mit
die Absprache erfolgt mit Vivien Rupp (vivien.rupp@hs-bremen.de) bzw. mit Laura Bahr (laura.bahr@hs-bremen.de) für ISPF sowie der jeweiligen Studiengangsleitung
Liste der angemeldeten Studierenden in QIS-POS exportieren 
1 Woche vor der Prüfung
Handreichungen zu QIS-POS finden Sie hier
Prüfung durchführen:
  • Studierende unterschreiben nach Vorlage des Ausweises auf Teilnahmeliste 
  • nach Möglichkeit einen Platz zwischen den Studierenden frei lassen 
  • Toilettengänge sind einzeln erlaubt 
Bitte beachten: Sollten Studierende am Prüfungstermin krank sein, müssen Sie ein ärztliches Attest vorweisen.
am Tag der Prüfung
Prüfung bewerten und Ergebnisse in QIS-POS eintragen:
  • Die Bewertung der Prüfungsleistungen soll vier Wochen nicht überschreiten. 
Bitte beachten: 
  • Wenn Studierende zu Klausuren nicht erschienen sind, tragen Sie unbedingt "NE" für nicht erschienen ein. Anderenfalls können sich die Studierenden nicht zur Wiederholungsprüfung anmelden. 
spätestens 4 Wochen nach der Prüfung
Leitfäden zum Noteneintragen in QIS-POS finden Sie hier
Prüfungseinsicht:
  • Studierende haben das Recht, ihre Prüfungen einzusehen.
  • Prüfungsleistungen werden ein Jahr aufbewahrt. 
nach der Bewertung der Prüfungsleistung 
Sie können die Prüfungsleistungen bei Vivien Rupp (vivien.rupp@hs-bremen.de) abgeben, sodass Studierende diese dort einsehen können. 
Wiederholungsprüfung:
  • Für Studierende, die nicht bestanden haben, muss eine Wiederholungsprüfung angeboten werden.
  • Entsprechend der AT-BPO/MPO §14 (4) soll dies bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen des Folgesemesters erfolgen; die Wiederholungsprüfung muss bis zum Ende der Lehrveranstaltungszeit des Folgesemesters im Rahmen der hierfür gesetzten Frist angeboten werden, sofern die Prüfungsform dies zulässt.
  • Bei Modulprüfungen, deren Bestehen Voraussetzung für die Teilnahme an weiterführenden Modulen oder für die Aufnahme einer Praxisphase oder des Auslandsstudiums ist, müssen die Termine so gesetzt werden, dass der Studienfortschritt im Regelstudienverlauf nicht gehindert wird.
  • Bei Klausuren wird die Wiederholungsprüfung i.d.R. in den letzten zwei Wochen des Semesters und in den ersten beiden Wochen des neuen Semesters durchgeführt. Die Planung der Prüfungstermine erfolgt wieder über Vivien Rupp bzw. Laura Bahr für ISPF.
Handreichungen für die Gestaltung von verschiedenen Prüfungsformen, wie das Portfolio, finden Sie in dieser Aulisgruppe
Wenn Sie einen Täuschungsversuch feststellen, fertigen Sie einen Vermerk an. Der/die Studierende darf die Prüfung dennoch fortsetzen und im Anschluss Stellung nehmen. Ihren Vermerk sowie die Stellungnahme reichen Sie anschließend unverzüglich beim Prüfungsausschuss ein. Der Prüfungsausschuss entscheidet. Sofern ein Täuschungsversuch festgestellt wurde, gilt die Prüfung als nicht bestanden (vgl. AT BPO/MPO §16).
Das Thema der Bachelorthesis/Masterthesis kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
Sie können Ihre Bachelorthesis/Masterthesis anmelden, sobald Sie über die notwendige Anzahl an ECTS verfügen. Die genaue Anzahl finden Sie in der fachspezifischen Prüfungsordnung auf Ihrer Studiengangswebsite.
Sie benötigen zwei betreuende Lehrende. Grundsätzlich sind alle Lehrenden (Professor:innen, wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Lehrbeauftragte) berechtigt, eine Bachelorthesis/Masterthesis zu betreuen und die Prüfung dazu abzunehmen.
Wenn Lehrbeauftragte eine Erstbetreuung übernehmen, muss die Zweitbegutachtung durch eine:n hauptamtliche:n Lehrende:n erfolgen. Achtung: Bei ISAF kann ein:e Lehrbeauftragte nur die Zweitbetreuung übernehmen. 
Zur Anmeldung füllen Sie das Formular "Antrag auf Genehmigung der Bachelorthesis" bzw. "Antrag auf Genehmigung der Masterthesis" aus und reichen es anschließend beim Prüfungsamt ein. Sie finden es für die Bachelorthesis hier und für die Masterthesis hier.
Das Prüfungsamt prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und holt die Bestätigung bei den Prüfenden sowie bei der/dem Prüfungsausschussvorsitzenden ein. Anschließend erhalten Sie die Anmeldebestätigung. 
Zur Unterstützung in Ihrem Schreibprozess können Sie gern die Angebote des ZLL, wie die individuelle Schreibberatung nutzen. Weitere Infos finden Sie hier
Sie haben die Möglichkeit, erworbene Kompetenzen aus einem vorherigen Studium, einer Ausbildung oder einer langen Berufstätigkeit auf Ihr Studium anzurechnen. Dadurch müssten Sie einzelne Module nicht mehr absolvieren. 
Weitere Infos dazu sowie zum Antragsverfahren finden Sie hier. Die Anträge reichen Sie bitte beim Prüfungsausschuss ein. 
An der HSB und in der Fakultät gibt es viele Beratungs- und Serviceangebote für Sie: 
Die Studiengangsleitung können Sie für eine Fachstudienberatung ansprechen, wenn Sie z.B. Fragen zum Curriculum haben.
Hier finden Sie die Übersicht, wer aktuell die Studiengangsleitung in Ihrem Studiengang ist. 
Die/der Prüfungsausschussvorsitzende ist für Fragen zur Anerkennung/Anrechnung, Nachteilsausgleichen, Beschwerden bei Benotungen oder zur Zulassung zur Abschlussarbeit zuständig. 
Hier finden Sie die Übersicht, wer aktuell den Prüfungsausschussvorsitz in Ihrem Studiengang inne hat. 
Für jedes Modul gibt es eine verantwortliche hauptamtlich Lehrende Person. Diese ist verantwortlich für die inhaltliche Ausgestaltung des Moduls, führt häufig die Lehre im Modul durch und kümmert sich um externe Lehrbeauftragte.
Im Modulhandbuch (welches Sie auf der Studiengangswebsite herunterladen können) finden Sie die Angabe dazu, wer in welchem Modul die Modulverantwortung trägt. 
Die/der Studiendekan:in verantwortet die Qualität in Studium und Lehre sowie die Evaluationen in den Studiengängen und ist für Sie bei übergreifenden Fragen ansprechbar. 
Die/der Studiendekan:in wird alle zwei Jahre gewählt. Die aktuell tätige Person finden Sie hier
Die Studienbüromitarbeitenden sind für die Verwaltung der Studiengänge zuständig. Sie sind ansprechbar bei organisatorischen Fragen.
Auf der Studiengangswebsite finden Sie ganz unten die Angabe, wer in Ihrem Studiengang als Studienbüromitarbeitende:r verantwortlich ist. 
Das dezentrale International Office organisiert die Auslandsaufenthalte und berät zu allen Fragen zum Auslandssemester, wie z.B. Stipendien oder Hochschulsuche.
Zuständig sind:
  • für ISAF, ISHEB und Soziale Arbeit: Sabine Ganter (sabine.ganter@hs-bremen.de) 
  • für ISPM, ISPF und ATW: Jana Grünewald (jana.gruenwald@hs-bremen.de) 
Das dezentrale Qualitätsmanagement begleitet Entwicklungsprozesse und Akkreditierungen in den Studiengängen, führt verschiedene Evaluationsformate durch und ist für das Datenmonitoring aus dem Bereich Studium & Lehre der Fakultät zuständig.
Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gern an Lea Flacke (lea.flacke@hs-bremen.de) wenden. 
Die zentrale Studienberatung informiert und berät alle Studierenden bei vielen Fragen rund um das Studium und persönlichen Themen. Es gibt individuelle Beratungstermine und offene Sprechzeiten. 
Beratungen finden u.a. statt zur Studienorganisation, Zweifel am Studium oder Konflikte im Studium. Die genau Übersicht und mit ersten Tipps und Infos finden Sie hier.
Wenn Sie nicht wissen, an wen Sie sich am besten mit Ihrem Anliegen wenden können, melden Sie sich zunächst gern bei der zentralen Studienberatung. Sie werden anschließend an die richtige Stelle weitervermittelt. 
Das ZLL bietet Studierenden Angebote und Beratung zum Studienbeginn sowie die Möglichkeit der Kompetenzerweiterung außerhalb des Studiengangs während des Studiums. Das zählen Workshops zur Arbeitsstrukturierung, Moderation, Zitieren, Selbstpräsentation usw. 
Sie können diese Kurse im Rahmen von StudiumPlus belegen und sich diese ggf. als Wahlmodul in Ihrem Studiengang anrechnen lassen. Weitere Infos zu StudiumPlus sowie die aktuelle Kursübersicht finden Sie hier
Zusätzlich bietet das ZLL Support für Studierende bei technischen Problemen mit Zoom, Aulis oder LimeSurvey. Weitere Infos und die Kontaktdaten finden Sie hier
Das Familienbüro unterstützt Studierende mit Careaufgaben bei der Planung und Organisation Ihres Studiums und bietet individuelle Beratung an. Wichtige Infos zum Familienbüro und Tipps zum Studium mit Kind finden Sie hier
Die Gleichstellungsstelle informiert, unterstützt und berät Sie zu Fragen, die im Zusammenhang mit Geschlecht bzw. der Gleichstellung der Geschlechter stehen sowie im Falle von Diskriminierung. Weitere Infos und Kontaktinformationen finden Sie hier
Die Beratungsstelle "Inklusives Studieren" berät Sie zu Fragen der Studienorganisation, des Nachteilsausgleich aufgrund einer Beeinträchtigung oder Finanzierung des Studium. Weitere Infos und die Kontaktdaten finden Sie hier
Im Schreiblabor finden Sie Angebote und Unterstützung rund ums wissenschaftliche Schreiben: Workshops, Beratung, ECTS-Module sowie gemeinsame Schreibsessions für alle Studierenden der HSB. Weitere Infos und Kontaktdaten finden Sie hier
Im Falle von Beschwerden können Sie sich an die Studiengangsleitung, den/die Prüfungsausschussvorsitzende:n oder auch die/den Studiendekan:in wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihr Anliegen in der Fachschaft zu schildern. Die Studierendenvertreter:innen setzen sich dann für Ihr Anliegen ein. 
Falls Ihnen diese Personen nicht passend erscheinen, besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich an die Rechtsstelle der HSB als formale Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu wenden. Weitere Infos und Kontaktdaten finden Sie hier
Sie können sich in verschiedenen Gremien beteiligen und an Entscheidungen und Veränderungen mitwirken! Nutzen Sie diese Chance und vertreten die Perspektiven der Studierenden!
Die Gremien können unterteilt werden in ausschließlich studentische Gremien und Gremien mit Mitarbeitenden der HSB. 

Fachschaft

Die Fachschaft wird 1x pro Jahr von allen Studierenden der Fakultät gewählt. Sie setzt sich für die Belange der Studierenden ein, plant gemeinsame Events für alle Studierenden der Fakultät und organisiert eine O-Woche für die neuen Erstsemester. Interessierte können sich jeder Zeit beteiligen. Kontaktinfos finden sich hier

Fachschaftsausschuss (FASA)

Die Fachschaftsausschüsse sind die Untereinheiten der Fachschaft. Die FASAs sind nur für einzelne Studiengänge zuständig und die Mitglieder müssen nicht gewählt werden. Der FASA plant ebenfalls Events für die Studierenden und setzt sich für die Belange der Studierenden, z.B. in der Studienkommission, ein.

Asta (Allgemeiner Studierendenausschuss)

Der Allgemeine Studierendenausschuss, kurz AStA, ist die fakultätsübergreifende Interessenvertretung der Studierenden an der Hochschule Bremen. Ihm können bis zu 12 stimmberechtigte Mitglieder angehören, die in unterschiedlichen Referaten arbeiten.
Der AStA sucht in seiner Arbeit auch die Auseinandersetzung mit politischen Entscheidungsträger:innen und übt im Rahmen seiner Möglichkeiten Einfluss auf politische Vorgänge aus.
Außerdem steht der AStA Studierenden zur Verfügung, die sich mit ihren Anliegen jederzeit an ihn wenden können. Es gibt eine kostenlose BAföG- und Sozialberatung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit dem AStA aktiv zu werden, um die Hochschule im Sinne der Studierenden zu gestalten.
Die AStA-Mitglieder tagen regelmäßig. Sie können gern als Gast an den Sitzungen teilnehmen.
Weitere Infos zum AStA und den Sitzungsterminen finden Sie hier.

Studierendenrat

Der Studierendenrat ist das höchste, gewählte, studentische Gremium an der Hochschule Bremen. Er ist sozusagen das „Studierendenparlament“ und als solches der Studierendenschaft gegenüber rechenschaftspflichtig. Er beschließt die Richtlinien studentischer Politik an der Hochschule Bremen. An seine Beschlüsse sind die übrigen studentischen Gremien (AStA und Fachschaften) gebunden. Zusätzlich werden die Mitglieder des AStA vom Studierendenrat gewählt, wodurch der Studierendenrat als Kontrollorgan des AStAs angesehen werden kann. Alle Studierenden der Hochschule Bremen können sich mit einem Begehren an den Studierendenrat wenden.

Studienkommission (StuKo)

Die Studienkommission ist ein Gremium, an dem die Studiengangsleitung, gewählte Mitglieder auf Lehrendenebene und gewählte Studierende teilnehmen. Hier wird sich über die Studienorganisation und die Weiterentwicklung eines Studiengangs ausgetauscht. Dabei wird u.a. das Lehrangebot geplant und evaluiert, Anpassungen von Prüfungsordnungen diskutiert und Musterstudienpläne erarbeitet. Studierende können Themen einbringen. 
Die Wahl der studentischen Mitglieder erfolgt jährlich im Fakultätsrat. Wenn Sie Interesse am Mitwirken haben, melden Sie sich gern bei der Studiengangsleitung.
Die Wahl der Lehrenden erfolgt alle zwei Jahre im Fakultätsrat. 
Alle anderen Studierenden können ebenfalls als Gäste an den Sitzungen teilnehmen. Die Termine erfahren Sie von der Studiengangsleitung. In der Regel finden die Sitzungen an einem Dienstagnachmittag von 14:00-15:30 Uhr statt.

Prüfungsausschuss (PA)

Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation von Prüfungen und das Entscheiden über Nachteilsausgleiche, Praktikumsanträge oder die Anerkennung von vorherigen Leistungen zuständig. Gewählte Mitglieder sind i.d.R. neben zwei Professor:innen auch zwei Studierende. Weitere Mitglieder gehören der Verwaltung sowie dem Immatrikulations- und Prüfungsamt an. Es gibt eine vorsitzende Person, die/der Prüfungsausschussvorsitzende:r.
Die Mitglieder werden im Fakultätsrat gewählt. Studierende werden für ein Jahr und Mitarbeitende für zwei Jahre gewählt. Wenn Sie Interesse an einem Mitwirken haben, melden Sie sich gern bei der/dem Prüfungsausschussvorsitzenden.
Hier finden Sie die Übersicht, wer aktuell den Prüfungsausschussvorsitz in Ihrem Studiengang inne hat.

Fakultätsrat (FR)

Der Fakultätsrat ist das Verwaltungsgremium auf Fakultätsebene, d.h. jede Fakultät hat ihren eigenen Fakultätsrat. Er regelt Vorschläge für die Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Beschlüsse zu Studienplänen und Prüfungsordnungen einzelner Studiengänge sowie der Bildung von Berufungskommissionen und Berufungsvorschlägen. Außerdem wählt er das Dekanat, die Prüfungsausschüsse und Studienkommissionen.
Es gibt ein gewähltes studentisches Mitglied für ein Jahr. Bei Interesse am Mitwirken melden Sie sich gern bei der Verwaltungsleitung Ina Schaawe-Kosiankowski (Ina.Schaawe-Kosiankowski@hs-bremen.de).
Lehrende und Verwaltungsmitarbeitende werden für zwei Jahre gewählt. 
Alle anderen Studierenden und Mitarbeitenden der Fakultät können an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen.
Hier finden Sie die Übersicht, wer aktuell stimmberichtigtes Mitglied im Fakultätsrat ist. 
Die Termine im Wintersemester 2024/25 sind:
  • 29.10 von 14:00-15:30 Uhr 
  • 26.11 von 14:00-15:30 Uhr
  • 17.12 von 14:00-15:30 Uhr
  • 14.1 von 14:00-15:30 Uhr
Sollte ihr Studiengang hier nicht aufgeführt sein, gelten i. d. R. die oben dargestellten Regeln und Verfahren. Anderenfalls wird Ihnen dies von der Studiengangsleitung mitgeteilt. 

ISPF

Hier finden Sie ein Wiki für Studierende zu typischen Fragen zur Berufszulassung, Krankmeldung oder zu den Praxiseinsätzen. 
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte beachten Sie aktuelle Änderungen in den Prüfungsordnungen.